Menz & PartnerSteuerberater Partnerschaftsgesellschaft
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  • Erstellung von Steuererklärungen für alle gängigen Rechtsformen
    (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, einheitliche und gesonderte Feststellungen, Kapitalertragsteuer etc.)
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen einschließlich der Erstellung von Bilanzberichten
  • Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger
  • Ermittlung der Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)
  • Finanzbuchhaltung (inkl. Vereinsbuchhaltung)
  • Lohnbuchhaltung
  • Vereinsbesteuerung
  • Erb- und Schenkungssteuerrecht
  • Sämtliche Anmeldungen Ihres Unternehmens bei Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern
  • Neben der laufenden Steuerberatung vertreten wir Sie auch gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor den Finanzgerichten
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