Erstellung von Steuererklärungen für alle gängigen Rechtsformen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, einheitliche und gesonderte Feststellungen, Kapitalertragsteuer etc.)
Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen
Aufstellung von Jahresabschlüssen einschließlich der Erstellung von Bilanzberichten
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger
Ermittlung der Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)
Finanzbuchhaltung (inkl. Vereinsbuchhaltung)
Lohnbuchhaltung
Vereinsbesteuerung
Erb- und Schenkungssteuerrecht
Sämtliche Anmeldungen Ihres Unternehmens bei Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern
Neben der laufenden Steuerberatung vertreten wir Sie auch gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor den Finanzgerichten